Anzügliche Bemerkungen, obszöne Witze oder eindeutig zweideutige Angebote: Berufstätige Frauen sind in der Schweiz besonders häufig von sexueller Belästigung betroffen. Gerade in Branchen, in denen vorwiegend Männer tätig sind, haben es Frauen schwer, sich gegen die ungewollten sexuellen Attacken ihrer Kollegen durchzusetzen. Dabei sind derartige Belästigungen im Anti-Diskriminierungsgesetzt eindeutig als Straftat aufgelistet. Wenn Sie als Frau betroffen sind, haben Sie jedes Recht sich zu wehren und den Tätern zu zeigen, dass ihr Verhalten nicht folgenlos bleibt.

Kein Kavaliersdelikt - sexuelle Belästigung von Frauen im Job

Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz sind keine Seltenheit. Das Problem: Viele Frauen schweigen aus Angst, ihre Karriere zu gefährden. Häufig suchen sie auch die Schuld bei sich selbst und glauben, die Kollegen durch zu aufreizende Kleidung oder unbewusste Gesten provoziert zu haben.

Tatsächlich sind sich Männer häufig keiner Schuld bewusst, wenn sie auf ihr Verhalten angesprochen werden. Dabei ist in der Schweiz gesetzlich geregelt, welche Verhaltensweisen als sexuelle Belästigung definiert sind. Dazu zählen nicht nur ungewollte Berührungen, sondern auch anzügliche Witze, das Einfordern sexueller Gefälligkeiten und das Versenden, Vorzeigen oder Aufhängen von pornographischen Inhalten jeglicher Art. Jedes Unternehmen muss seine Mitarbeiter über das Thema aufklären, sie zu schützen und dafür sorgen, dass Verdachtsfällen umgehend nachgegangen wird. Andernfalls macht es sich ebenfalls schuldig.

Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie sich wehren

Wenn Sie sich von Vorgesetzten oder Kollegen belästigt fühlen, sollten Sie auf jeden Fall handeln. Bedenken Sie auch die Folgen, wenn die betreffenden Männer keine Konsequenzen befürchten müssen. Es ist anzunehmen, dass ausser Ihnen noch weitere Frauen betroffen sind. Letztendlich geht es um Ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, für das Sie unbedingt kämpfen sollten. Falsche Scham ist ist in dieser Situation nicht angebracht: Sie dürfen sich kleiden wie Sie wollen und jeder Mann muss Ihre Grenzen akzeptieren. Suchen Sie zunächst das Gespräch mit denjenigen Personen, die Sie belästigen. Stellen Sie klar, dass Sie deren Handeln nicht länger stillschweigend hinnehmen und im Wiederholungsfall weitere Schritte unternehmen werden. Wichtig: Stellen Sie sicher, dass Sie so selten wie möglich mit den betreffenden Männern alleine sind und sensibilisieren Sie andere Kollegen für Ihre Situation. Zeugenaussagen können wichtig werden, wenn es in Ihrem Fall zu einer Anklage kommen sollte. Bewahren Sie ausserdem belastendes Material wie Briefe, Mails oder Fotos auf jeden Fall auf.

Wenn alle Schlichtungsversuche scheitern, haben Sie die Möglichkeit Klage einzureichen

Werden Sie weiterhin belästigt, wenden Sie sich zunächst an Ihre Vorgesetzten oder vertrauen Sie sich dem Betriebsrat an. Grössere Unternehmen beschäftigen manchmal auch speziell geschulte Mitarbeiter, die Ihre Beschwerde aufnehmen können. In kleinen Betrieben empfiehlt es sich, die Hilfe der kantonalen Schlichtungsstelle in Anspruch zu nehmen. In manchen Kantonen ist das auch die Voraussetzung um vor Gericht zu klagen. Dies muss innerhalb von drei Monaten geschehen, nachdem Sie die Schlichtungsstelle hinzugezogen haben. Wenn die Täter vom Gericht schuldig gesprochen werden, wird der Arbeitgeber unter Umständen dazu verpflichtet Schmerzensgeld an Sie zu zahlen.

Gut zu wissen: Während das Verfahren läuft, geniessen Sie als Arbeitnehmerin in allen Kantonen uneingeschränkten Kündigungsschutz. Grundsätzlich empfehlen Experten aber, nach Möglichkeit eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. Ein langwieriges Verfahren zerrt nicht nur an den Nerven, sondern bringt Ihnen auch Aufmerksamkeit in einer Form ein, die für Ihre Karriere nachteilig sein kann.

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