Vier Jahre nach der Vierten UNO-Weltfrauenkonferenz in Beijing hat der Bundesrat 1999 den Aktionsplan der Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann verabschiedet. Dieser dient als Arbeitsinstrument zur Umsetzung der Gleichstellung und enthält 287 Massnahmen in 13 Themenbereichen: Armut, Bildung, Gesundheit, Gewalt, Bewaffnete Konflikte, Wirtschaft, Macht- und Entscheidungspositionen, Institutionelle Mechanismen, Menschenrechte, Medien, Umwelt, Mädchen sowie Strukturen und Finanzen. Die Massnahmen richten sich an die Bundesbehörden und zahlreiche weitere, staatliche und nichtstaatliche Akteurinnen und Akteure auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene.

In seiner Antwort auf die Interpellation Aubert hat sich der Bundesrat 2012 bereit erklärt, den Stand der Umsetzung des Aktionsplans knapp 15 Jahre nach dessen Verabschiedung zu überprüfen. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EDI) und Sektion für Chancengleichheit und Globale Gender- und Frauenfragen (EDA) haben daraufhin das Interdisziplinäre Zentrum für Geschlechterforschung (IZFG) der Universität Bern beauftragt, einen Bericht über den Umsetzungsstand des Aktionsplans zu verfassen.

Für die Erarbeitung dieser Bilanzierung des Aktionsplans hat das IZFG ein partizipatives Vorgehen gewählt, um möglichst viele Informationen von verschiedenen Seiten zum Umsetzungsstand einzubeziehen und um Ownership zu kreieren bei denjenigen Personen, die für die weitere Umsetzung von Massnahmen im Bereich Gleichstellung zuständig sind. In einem ersten Schritt wurden in umfassender Recherchearbeit und in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteurinnen und Akteuren im Gleichstellungsbereich der Stand der Umsetzung des Aktionsplans in den 13 thematischen Bereichen eruiert, Lücken identifiziert und zum bestehenden Handlungsbedarfs konkrete Empfehlungen formuliert.

Diese Ergebnisse wurden in einem zweiten Schritt in vier Hearings mit Gleichstellungsbeauftragen von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie der Hochschulen, mit Schlüsselpersonen aus der Bundesverwaltung, mit Vertreterinnen und Vertretern von Nichtregierungsorganisationen sowie mit Fachpersonen aus der Wissenschaft diskutiert. Die Rückmeldungen aus den Hearings zum Umsetzungsstand und zum Handlungsbedarf wurden in einem dritten und letzten Schritt in den Bericht eingearbeitet und so eine breit abgestützte Bilanzierung des Aktionsplans geschaffen.

Quelle: www.sagw.ch

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