Endlich ist es soweit: Ihr neuer Arbeitgeber hat sich entschieden Ihnen die erwünschte Stelle anzubieten und Sie halten Ihren Arbeitsvertrag in den Händen. Lediglich Ihre Unterschrift fehlt noch, damit der Vertrag gültig ist. Trotzdem zögern Sie noch: Wie lässt sich prüfen, ob alle Inhaltes des Vertrages rechtssicher sind? Und wie muss ein Arbeitsvertrag generell aussehen?

Grundsätzlich können Arbeitsverträge abhängig von der Branche sehr individuell aussehen. Natürlich gibt es Musterverträge, aber wenn Sie zum Beispiel Ihren Arbeitslohn ausgehandelt haben, muss dieser auch im Vertrag schriftlich festgehalten werden. Das gilt auch für Ihre wöchentliche Arbeitszeit sowie für die Ferienregelung. Einzelarbeitsverträge können in der Schweiz zwar auch mündlich abgeschlossen werden, aber das ist nicht unbedingt sinnvoll. Bestehen Sie besser darauf, dass alle relevanten Punkte schriftlich in einem Vertrag aufgeführt sind. 

Einige Vertragsinhalte in einem Arbeitsvertrag sind obligatorisch 

Neben den Einzelarbeitsverträgen gibt es in der Schweiz noch Gesamt- und Normalarbeitsverträge. Erstere werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerverbänden abgeschlossen und enthalten die Minimalbestimmungen, wie beispielsweise den Mindestlohn. Normalverträge gelten für den haus- und landwirtschaftlichen Dienst und sind bindende Erlasse des Bundes oder der einzelnen Kantone.

Die wesentlichen Inhalte jedes Vertrages sind festgelegt. Im Arbeitsvertrag werden zunächst die einzelnen Vertragspartner, also Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und der Arbeitgeber genannt. Dann folgen Informationen zum Beginn und zur Dauer des Vertrages. Ein Arbeitsvertrag kann entweder für einen befristeten oder einen unbefristeten Zeitraum abgeschlossen werden. Der Arbeitsumfang, der Arbeitsort sowie der Arbeitslohn sind weitere wichtige Aspekte, welche Sie in Ihrem Arbeitsvertrag finden, gefolgt von Informationen zu Arbeits- und Ferienzeiten, zur Probezeit und zur Kündigungsfrist. Weiter kann der Arbeitsvertrag noch das Konkurrenzverbot aufgreifen und Anhänge wie Dienstanweisungen oder branchen- bzw. firmenspezifische Handbücher enthalten. 

Vergewissern Sie sich, dass der Arbeitsvertrag keine Fehler enthält

Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf jeden Fall genau durch, bevor Sie diesen unterschreiben. Prüfen Sie, ob alle Modalitäten so aufgeführt sind, wie sie im Vertragsgespräch verhandelt wurden. Ist das nicht der Fall, sollten Sie sich umgehend an die Personalabteilung Ihres künftigen Arbeitgebers wenden. Nicht jede Abweichung im Arbeitsvertrag muss gleich bedeuten, dass Ihr Chef Sie übervorteilen möchte. Vielleicht sind auch Daten einfach falsch übertragen worden. Wichtig ist, dass Sie die Angelegenheit zeitnah klären. Zudem steht es Ihnen natürlich frei den Arbeitsvertrag von einem auf Arbeitsrecht spezialisierten Juristen prüfen zu lassen, bevor Sie diesen unterschreiben. Denn wenn beide Parteien den Vertrag unterzeichnet haben, gilt dieser zunächst einmal als rechtskräftig. Änderungen sollten also immer vorgenommen werden, bevor der Vertrag in Kraft tritt - das gilt natürlich auch für von Ihnen gewünschte Ergänzungen. Da Ihr Arbeitsvertrag zudem ein wichtiges Dokument ist, sollten Sie diesen an einem sicheren Ort aufbewahren und vor Schäden schützen. Dafür eignen sich Klarsichthüllen gut.

Bildquelle: StockSnap / pixabay.com