Teilzeitarbeit ist vor allem für Frauen interessant, weil sie es ihnen ermöglicht, Job und Familie unter einen haut zu bekommen. Aber auch Männer wünschen sich oft mehr Zeit für die Familie und würden gerne ihre Arbeitszeit reduzieren. Auch die Pflege von kranken Angehörigen lässt sich in der Regel nicht mit einem Vollzeitjob vereinbaren

Aber was versteht man unter einem Teilzeitjob eigentlich genau und welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einem Teilzeitjob nachgehen? Wichtig für Sie zu wissen: Je kürzer Ihre wöchentliche Arbeitszeit ausfällt, desto weniger Pension erhalten Sie später natürlich auch. Das sollten Sie beachten wenn es darum geht, wie viele Stunden Sie wöchentlich arbeiten können und wollen.

Die meisten erwerbstätigen Frauen in der Schweiz arbeiten in Teilzeit 

Grundsätzlich lässt sich eine Teilzeitstelle als Arbeitsverhältnis definieren, in dem die wöchentliche Arbeitszeit gegenüber der üblichen vollen Wochenarbeitszeit reduziert ist. Im Jahr 2016 gingen in der Schweiz insgesamt fast 60 Prozent der erwerbstätigen Frauen einem Teilzeitjob nach. Bei den Männern waren es 17 Prozent. Damit hat sich der Anteil der in Teilzeit arbeitenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deutlich erhöht. Die meisten Frauen arbeiten 50 bis 90 Prozent von der üblichen Wochenarbeitszeit, also 20 bis 35 Stunden pro Woche.

Aus rechtlicher Sicht gibt es mehrere Teilzeitmodelle. Manche Teilzeitkräfte arbeiten täglich einige wenige Stunden, andere nur an einzelnen Tagen pro Woche, dafür aber länger. Abhängig von der im Arbeitsvertrag definierten Wochenarbeitszeit können in Teilzeit arbeitende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch nur nach Bedarf eingesetzt werden. Dann haben sie keine festen Arbeitszeiten.

Der Ferienanspruch für Teilzeitjobs entspricht bei regelmässigem Einsatz dem einer Vollzeitstelle. Bei unregelmässigem Arbeitspensum muss der Durchschnittslohn in den Ferien gezahlt werden. 

Überstunden sind erlaubt, aber auch die Ferien müssen vergütet werden 

Auch wenn Sie einem Teilzeitjob nachgehen, darf Ihr Chef von Ihnen verlangen, dass Sie bei Bedarf Überstunden machen. Er muss diese Stunden jedoch mit einem Zuschlag von 25 Prozent vergüten. Im Arbeitsvertrag kann alternativ auch ein Freizeitausgleich festgelegt werden. Zu bestimmten haben Sie das Recht freie Tage - ebenso wie Beschäftige in Vollzeit auch. Wenn Sie heiraten, dürfen Sie zwei bis drei Tage der Arbeit fern bleiben, wird ein Kind geboren, erhält der Partner einen zusätzlichen Ferientag. Auch wenn ein Todesfall in der Familie zu beklagen ist oder ein Umzug ansteht, muss der Arbeitgeber zusätzliche Ferientage gewähren.

Wichtig: Auch, wenn Sie in Teilzeit arbeiten, müssen Sie Sozialabgaben bezahlen, um im Bedarfsfall abgesichert zu sein. Wenn Sie mehreren Teilzeitjobs nachgehen, müssen Sie darauf achten, dass Sie pro Woche nicht mehr arbeiten als gesetzlich erlaubt. Auch Erholungszeiten müssen eingehalten werden, damit Sie in allen Ihren Jobs die geforderte Leistung bringen können. Mindestens an einen halben Tag pro Woche müssen Sie frei haben. Daher sollten Sie Ihre Arbeitgeber darüber informieren, wenn Sie mehreren Teilzeitbeschäftigungen nachgehen.

Bildquelle: DizzyRoseblade / pixabay.com