Ein Arbeitsvertrag ist wichtig, damit sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sich rechtlich absichern können, wenn es um das Arbeitsverhältnis geht. So weit, so klar. Aber: Zu viele Berufsanfänger, aber auch erfahrene Fachkräfte unterschreiben den Arbeitsvertrag, ohne diesen genau gelesen zu haben. Das kann unangenehme Folgen haben, denn von einigen Paragraphen abgesehen, die in jeden Vertrag enthalten sein müssen, kann der Arbeitgeber die Vertragsmodalitäten relativ frei gestalten. Das gilt zum Beispiel für den Ferienanspruch: 20 Tage müssen Arbeitnehmer Urlaub nehmen dürfen. Gerade für Frauen mit schulpflichtigen Kindern ist das aber sehr wenig. Schauen Sie also immer genau hin, bevor Sie Ihren Vertrag unterschreiben und bestehen Sie gegebenenfalls darauf, einzelne Passagen neu zu verhandeln.

Achten Sie auf Vertragsinhalte, die Ihre Arbeitszeit betreffen

Ein Arbeitsvertrag ist ein Dokument, welches Sie genau unter die Lupe nehmen sollten, bevor Sie Ihre Unterschrift darunter setzen. Neben den bereits erwähnten Passagen zur Regelung der Ferien gibt es noch einige andere Aspekte, auf diese Sie besonders achten sollten. Schauen Sie sich auf jeden Fall an, welche Regelungen im Hinblick auf die Probezeit vorgesehen sind. In der Regel dauert die nämlich nur einen Monat, darf jedoch vom Arbeitgeber auch auf drei Monate ausgeweitet werden. Eine längere Probezeit ist gesetzlich nicht zulässig und Sie sollten unbedingt stutzig werden, wenn in Ihrem Vertrag etwas von einer sechs- oder gar zwölfmonatigen Probezeit steht.

Davon abgesehen ist natürlich wichtig, welche Informationen im Hinblick auf Ihr Gehalt im Arbeitsvertrag festgelegt sind. Wenn Sie einen Stundenlohn erhalten, muss dieser in Prozent und als absolute Zahl im Vertrag stehen.

Davon abgesehen sollte der Vertrag erläutern, wo und wie lange Sie wöchentlich arbeiten. Haben Sie beispielsweise einen oder mehrere Home-Office-Tage mit Ihrem zukünftigen Arbeitgeber vereinbart, dann sollte diese Vereinbarung auch explizit im Vertrag zu finden sein.

Im Zweifel sollten Sie sich immer rechtlich beraten lassen

In der Regel wird Ihnen der Arbeitsvertrag in zweifacher Ausfertigung von Ihrem Arbeitgeber zugeschickt. Ein Exemplar behalten Sie, das andere senden Sie unterschrieben zurück. Doch auch dann, wenn Sie Ohren Vertrag von Ihrem Chef persönlich ausgehändigt bekommen, müssen Sie diesen nicht sofort unterschreiben. Bitten Sie darum, den Arbeitsvertrag erst in Ruhe zu Hause durchlesen zu dürfen, bevor Sie diesen unterzeichnen. Wenn Sie Zweifel aufgrund einiger Inhalte haben oder unsicher sind, ob Ihnen aus bestimmten Formulierungen Nachteile entstehen können, dann lassen Sie sich juristisch beraten. Einige Passagen müssen in jedem Vertrag vorkommen, andere können aufgenommen werden und wie der andere sind nicht zulässig. Für Laien ist es manchmal schwer, da den Überblick zu behalten.

Wichtig: Sie haben immer das Recht zu verlangen, dass einzelne Passagen neu oder anders formuliert werden, wenn Ihnen diese nicht zusagen. Auch können Sie verlangen, dass bisher noch nicht erwähnte Aspekte im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis in den Vertrag aufgenommen werden.

Bildquelle: edar / pixabay.com