Ferien und Ferienanspruch: in vielen Unternehmen ist das ein heisses Thema. Grundsätzlich gilt: Ferien sind für Arbeitnehmer wichtig, weil sie der Erholung dienen. Gesetzlich vorgeschrieben sind vier Wochen Ferien, also in der Regel 20 Arbeitstage. Alles andere ist Verhandlungssache. Viele Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern zusätzliche Ferientage, wenn diese bereits lange im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder wenn sie eine Altersgrenze von 50 Jahren erreicht haben. Wenn Sie genau wissen wollen wie viele Ferientage Ihnen zur Verfügung stehen, müssen Sie einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag werfen. Ist dort nichts vermerkt, können Sie davon ausgehen, dass Sie nur den Mindestferienanspruch geltend machen. Aber: Damit Sie wirklich eine Chance haben sich vom oft anstrengenden Arbeitsalltag zu erholen, muss der Arbeitgeber Sie zwei Wochen am Stück freistellen. Und: Aus den Ferien darf er Sie nur zurückbeordern, wenn es dafür nachweislich wichtige Gründe gibt - zum Beispiel dann, wenn sich so viele Mitarbeiter krank melden, dass der Betrieb nicht aufrecht erhalten werden kann. Ist das der Fall, muss Ihr Chef selbstverständlich für Stornierungs- und Rückführungskosten aufkommen.

Was passiert, wenn Sie in den Ferien krank werden?

Oft werden Arbeitnehmer gerade dann krank, wenn sie Ferien haben. Lassen Sie sich das unbedingt vom Arzt attestieren und informieren Sie umgehend Ihren Arbeitgeber: Wenn Sie krank sind können Sie sich nicht erholen und haben ein Recht darauf, diese "verlorenen" Ferientage zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Allerdings dürfen Sie nicht selbstständig Ihren Urlaub verlängern - Sie müssen erneut einen Ferienantrag stellen den Ihr Chef genehmigen muss.

Sie dürfen Ihre Ferien zudem auch antreten, wenn Sie krankgeschrieben sind. Ihr Arzt muss Ihnen jedoch attestieren, dass Sie ferienfähig sind. Wenn Sie Bettruhe halten müssen, würde eine Reise wahrscheinlich Ihren Zustand verschlechtern. Bei vielen psychischen Erkrankungen hingegen sind Ferien sogar oft sinnvoll, um den Genesungsprozess zu beschleunigen.

Wann Sie Ferien machen dürfen ist Verhandlungssache

Grundsätzlich gilt: Sie dürfen nicht unbedingt dann Ferien machen, wenn es Ihnen passt, aber Ihr Arbeitgeber muss versuchen auf Ihre Terminwünsche einzugehen. Das gilt vor allem dann, wenn Sie schulpflichtige Kinder haben. Die Ihnen zustehenden Urlaubstage sollten nach Möglichkeit innerhalb eines laufenden Dienst- oder Kalenderjahres aufgebraucht werden. Wenn Ihr Arbeitgeber zustimmt ist es aber in Ausnahmefällen auch möglich, Ferientage zu "sammeln" und im nächsten Jahr zu nehmen. Das kann auch dann notwendig sein, wenn betriebliche Gründe vorliegen. Dann kann Ihr Arbeitgeber von Ihnen verlangen Ihre Ferien zu verschieben.

Übrigens: In den Ferien erhalten Sie Ihren kompletten Lohn ohne Abzüge! Ein gesetzlicher Anspruch auf zusätzliche unbezahlte Ferientage besteht jedoch in der Schweiz nicht. Die meisten Arbeitgeber lassen diesbezüglich aber mit sich reden. Wenn Sie gekündigt haben, aber noch ein Ferienanspruch besteht, ist es im Einzelfall auch möglich, dass Ihr Chef Ihnen stattdessen die Ferientage ausbezahlt. Das muss er jedoch gut begründen können.

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