Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie haben einen Kundentermin, der sehr gut verläuft. Die Atmosphäre ist entspannt, Sie und Ihr Kunde sind sich in den meisten Punkten einig. Da es auf die Mittagszeit zugeht, schlägt Ihr Gesprächspartner ein gemeinsames Mittagessen vor. Sie stimmen zu, denn Sie haben seit Stunden nichts gegessen. Nachdem die Kellnerin die leeren Teller abgeräumt hat, bittet Ihr Kunde um die Rechnung - und darum, Sie einladen zu dürfen. Sie zögern: Dürfen Sie sich einfach von einem Kunden zum Essen einladen lassen? Und wie sieht es generell mit Geschenken aus? Sie möchten auf keinen Fall in Verdacht geraten, dass Sie bestechlich sind, denn Sie wissen, dass allein derartige Gerüchte Ihrer Karriere massiv schaden können.
Korruption kann ganz harmlos beginnen
Korruption und Bestechlichkeit gehört in vielen Ländern der Welt leider zum Alltag. Politiker, Beamte, Juristen - viele Berufsgruppen stehen unter Verdacht, dass sie gerne bereit sind grosszügigen Wohltätern einen Gefallen zu tun, auch wenn dafür geltende Gesetze nicht befolgt werden. In der Schweiz wird Bestechlichkeit mit einer empfindlichen Geldstrafe geahndet und in besonders schweren Fällen müssen die Täter sogar mit einer dreijährigen Freiheitsstrafe rechnen. Besonders vorsichtig sein im Hinblick auf die Frage, ob sie Geschenke annehmen dürfen, müssen Politiker, Ärzte, Juristen, Polizisten und alle anderen Staatsbeamten sein. Aber auch viele weitere Berufsgruppen sollten wachsam bleiben, denn es besteht die Gefahr, langsam in die Korruption abzugleiten ohne dass die Betroffenen dies sofort bemerken. Denn: Natürlich empfindet es jeder als angenehm, wenn Kunden und Geschäftspartner freundlich auftreten und sich mit einem Essen oder einer kleinen Aufmerksam für guten Service oder eine kompetente Beratung erkenntlich zeigen. Ohne darüber weiter nachzudenken nimmt man sich für solche Menschen dann in Zukunft vielleicht mehr Zeit als für andere Kunden.
Im Zweifel sollten Sie Ihren Vorgesetzten ins Vertrauen ziehen
Bestechung kann also ganz subtil erfolgen und muss nicht immer im ganz grossen Stil daher kommen. Schwierig wird es immer dann, wenn sich jemand mithilfe von Geschenken oder einen Gefallen eigene Vorteile verschaffen will und das kommt im Berufsleben ziemlich häufig vor. Auf der sicheren Seite sind Sie daher, wenn Sie Geschenke oder Einladungen von Kunden höflich, aber bestimmt ablehnen. Im Idealfall gibt Ihr Arbeitgeber eine Richtlinie vor, an der Sie sich orientieren können. Das kann zum Beispiel ein Maximalwert sein, den Geschenke von Kunden oder Geschäftspartnern haben dürfen. Denn häufig ist es üblich, zum Beispiel vor Weihnachten eine Flasche Wein oder einen Präsentkorb an Geschäftskunden zu verschenken.
Wenn Sie wissen, was erlaubt ist und was nicht, passiert es Ihnen nicht so leicht, dass Sie sich ungewollt bestechlich machen. Sind Sie unsicher, ob Sie ein Geschenk annehmen dürfen oder nicht, sprechen Sie offen darüber mit Ihrem Chef. So geraten Sie später nicht in Erklärungsnot.
Bildquelle: image4you / pixabay.com