Morgens im Büro mal eben die privaten Mails checken? Dürfte kein Problem sein - dauert ja nicht lange. Und wenn die Schwiegermutter anruft, dann hat der Chef sicher nichts dagegen, wenn Sie kurz ans Handy gehen, um zu klären, welches Geschenk für den runden Geburtstag Ihres Liebsten gekauft werden soll. Um 10 Ihr steht dann die erste Raucherpause mit der Lieblingskollegin an - die muss Ihnen doch gegönnt sein, oder?

Aber was sagt das Arbeitsrecht zu diesen privaten Aktivitäten am Arbeitsplatz? Haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirklich das Recht, zwischendurch eine Zigarette zu rauchen oder private Anrufe entgegenzunehmen? Fakt ist: Kein Arbeitgeber sieht es gerne, wenn seine Mitarbeiter ständig mit dem Smartphone beschäftigt sind oder im Internet recherchieren, in welchem Shop es besonders günstig die begehrten Designer-Stiefel zu ergattern gibt. Für derartige Dinge werden Sie schliesslich nicht bezahlt.

Arbeitgeber können Zigarettenpausen während der Arbeitszeit unterbinden

Pausen während der Arbeitszeit sind gesetzlich vorgeschrieben. Wer in der Schweiz mehr als fünfeinhalb Stunden am Stück arbeitet, darf eine Viertelstunde Pause machen. Wer mehr als sieben Stunden arbeitet, hat das Recht auf eine halbstündige Pause und nach neun Stunden Arbeitszeit dürfen Sie sich eine ganze Stunde lang erholen. Aber: Wie sieht es mit Raucherpausen aus? Das Rauchen während Ihrer Pause kann Ihnen Ihr Chef nicht verbieten, so lange Sie Ihre Zigarette im Freien an dafür vorgesehenen Orten rauchen. Zusätzliche Raucherpausen müssen Arbeitgeber aber nicht zwingend gewähren. Hier kommt es auf die Kulanz Ihres Chefs an. Denn das Rauchen einer Zigarette dauert zwar in der Regel nicht länger als fünf Minuten. Bis Sie aber an Ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt sind und Ihre Arbeit wieder aufnehmen können, kann es je nach Grösse des Betriebsgeländes auch mal länger dauern. Ein Recht auf eine Zigarettenpause haben Sie also nicht.

Dringende private Telefonate dürfen Sie im Büro erledigen

Bleibt die Frage nach arbeitsrechtlichen Regelungen im Hinblick auf die private Nutzung des Internets am Arbeitsplatz. Grundsätzlich muss Ihr Chef es nicht erlauben, dass Sie Ihren Dienstcomputer am Arbeitsplatz für private Zwecke nutzen. Aber: Wenn es zu diesem Thema keine konkreten Dienstanweisungen gibt, dürfen Vorgesetzte Ihre Angestellten nicht abmahnen, wenn diese gelegentlich im Internet surfen. Auch dringende Anrufe dürfen während der Arbeitszeit getätigt werden. Müssen Sie beispielsweise einen Arzttermin vereinbaren, so dürfen Sie das tun. Gleiches gilt für wichtige E-Mails - diese dürfen Sie auch vom Büro aus versenden, so lange dies nicht zur Regel wird. Auch eine kurze Abwesenheit für Arztbesuche oder für die Pflege kranker Angehöriger muss Ihnen gewährt werden, wenn Sie in Vollzeit beschäftigt sind. Allerdings kann Ihr Chef verlangen, dass Sie die verlorene Arbeitszeit nachholen und ein Recht auf Lohnfortzahlung während Ihrer Abwesenheit vom Arbeitsplatz besteht nicht.

Um das Betriebsklima nicht zu belasten empfiehlt es sich immer, den Chef zu informieren, wenn Sie private Angelegenheiten während der Arbeitszeit erledigen müssen. Sorgen Sie am besten dafür, dass dies eine Ausnahme bleibt.

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