"Herzlichen Glückwunsch! Sie sind schwanger!"
Eine Schwangerschaft ist ein Grund zur Freude - besonders natürlich dann, wenn Sie und Ihr Partner sich schon länger ein Kind wünschen. Doch bei vielen Arbeitnehmerinnen führt die frohe Botschaft auch zur Verunsicherung. Sie fragen sich, wie der Chef und die Kollegen auf die Neuigkeit reagieren werden und welche Konsequenzen die Schwangerschaft auf den Arbeitsalltag hat. Viele Sorgen in diesem Zusammenhang sind jedoch unbegründet: In der Schweiz sorgen strenge Mutterschutzgesetze dafür, dass sich die werdende Mutter und ihr ungeborenes Baby im Job keinerlei Risiko aussetzen muss. Damit die Gesetze greifen, müssen Sie Ihren Chef natürlich von Ihrer Schwangerschaft informieren. Wenn Sie nachts arbeiten, schwere Lasten tragen müssen oder Umgang mit chemischen Stoffen haben sollten Sie daher nicht zu lange zögern, wenn Sie ein Kind erwarten. Ausserdem: Je eher alle Beteiligten Bescheid wissen, desto schneller können Regelungen für Ihre Nachfolge getroffen werden.
Spielen Sie so früh wie möglich mit offenen Karten
Viele Frauen wollen bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche warten, bis sie ihre Vorgesetzten informieren. Das ist verständlich, da die ersten drei Monate einer Schwangerschaft als kritische Phase gelten in denen es relativ häufig zu einer Fehlgeburt kommt. Wenn Sie jedoch nachts arbeiten, viele Überstunden machen müssen oder schwer körperliche Tätigkeiten verrichten, sollten Sie trotzdem so schnell wie möglich das Gespräch mit Ihrem Chef suchen. Viele Gynäkologen raten, die 7. Schwangerschaftswoche abzuwarten: Bis dahin ist der Herzschlag des Kindes mithilfe des Ultraschallgerätes darstellbar. Lassen Sie sich eine Bescheinigung über Ihre Schwangerschaft ausstellen. Aus dieser geht hervor, wann der voraussichtliche Entbindungstermin ist. So weiss Ihr Chef, wann Ihr letzter Arbeitstag sein wird und kann sich rechtzeitig um eine Mutterschutzvertetung für Sie kümmern. Im Idealfall teilen Sie ihm auch zeitnah mit, wie lange Sie nach der Geburt des Kindes zu Hause bleiben und sich um Ihr Kind kümmern wollen.
Schwangere können nicht zur Arbeit gezwungen werden
Gerade in der Frühschwangerschaft fühlen sich viele Frauen unwohl. Kreislaufbeschwerden und Übelkeit hindern sie häufig daran zur Arbeit zu gehen. Später kann der wachsende Bauch für Kurzatmigkeit verantwortlich sein. Wenn Sie sich nicht gut fühlen, sollten Sie Ihren Arzt aufsuchen. Dieser wird bestätigen, dass Sie aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden vorübergehend nicht arbeitsfähig sind. Ihr Chef muss das akzeptieren und Ihnen zunächst mindestens 80 Prozent Ihres Lohnes weiter bezahlen. Länger als neun Stunden dürfen Schwangere in der Schweiz ohnehin nicht arbeiten. Zudem müssen Frauen in anderen Umständen die Möglichkeit haben sich zwischendurch auszuruhen und ein wenig die Füsse hochzulegen. Fortschrittliche Unternehmen richten für diesen Zweck Ruheräume für ihre Mitarbeiterinnen ein.
Auch was den Kündigungsschutz angeht, haben Sie als Schwangere in der Schweiz besondere Rechte. Eine Schwangerschaft ist ein Kündigungsgrund, wenn Sie einen festen Vertrag haben. Das gilt auch während der Probezeit.
Tipp: Holen Sie sich Hilfe, wenn es Probleme gibt
Sollte Ihr Chef sich nicht an die Mutterschutzvorschriften wenden, können Sie sich an den Betriebsrat wenden oder notfalls juristische Schritte einleiten.
Bildquelle: Alexandra Bucurescu / pixelio.de