Abfindungen in Millionenhöhe, wie sie viele Manager kassieren, wenn sie entlassen werden - davon können Arbeitnehmer in der Regel nur träumen. Trotzdem ist es in vielen Fällen möglich, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln, wenn dieser Ihnen eine Kündigung ausspricht. Denn: Selbst wenn für eine Kündigung aus Sicht des Arbeitgebers schwerwiegende Gründe vorliegen, kann es passieren, dass das Arbeitsgericht diesbezüglich Zweifel hat und die Entlassung rückgängig gemacht werden muss.

Das kann teuer werden für ein Unternehmen, weil es in diesem Fall nicht nur den Arbeitgeber weiter beschäftigen muss und möglicherweise, um sein Image fürchten muss, sondern auch die Gerichtskosten trägt. Daher vereinbaren viele Unternehmen mit ihren Mitarbeitern lieber einen Auflösungsvertrag. In diesem wird oft eine Abfindungszahlung festgelegt, die dem Angestellten vor sofortigen finanziellen Einbussen schützen soll. Eine Abfindung ist daher eine Art "Überbrückungsgeld" und gleichzeitig oft ein Anreiz für den ehemaligen Mitarbeiter, keinen Prozess gegen den Arbeitgeber anzustreben.

Abfindungen schützen Unternehmen vor Klagen wegen einer ausgesprochenen Kündigung

Unter einer Abfindung versteht man aus arbeitsrechtlicher Sicht eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, deren Höhe in einem Aufhebungsvertrag festgehalten wird. Die Abfindung soll dazu beitragen, dass die Trennung zwischen beiden Parteien einvernehmlich erfolgt und keine rechtlichen Konsequenzen gezogen werden. Auch bei Massenentlassungen aufgrund von drohender Insolvenz werden manchmal Abfindungen gezahlt.

Meist handelt es sich um eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers, eben um wie erwähnt zu verhindern, dass der entlassene Mitarbeiter rechtliche Schritte einleitet. In einigen Branchen sowie bei hochrangigen Managern ist es üblich, Regelungen über mögliche Abfindungen und der Höhe bereits im Arbeitsvertrag schriftlich festzuhalten. Eine Nachverhandlung ist aber natürlich trotzdem möglich. Möchte ein Unternehmen einen Mitarbeiter loswerden, kann ihm aber kein Fehlverhalten nachweisen oder eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen, dann hat der Mitarbeiter gute Chancen eine hohe Abfindungssumme zu kassieren. Viele Unternehmen fürchten auch einen Imageschaden, wenn öffentlich wird, dass Mitarbeiter vermeintlich grundlos auf die Strasse gesetzt werden.

Meist richtet sich die Höhe einer Abfindung nach dem Bruttolohn und der Dauer der Betriebszugehörigkeit

Die Höhe einer Abfindung ist grundsätzlich ebenfalls Verhandlungssache. Üblich sind Zahlungen in der Höhe von einem halben Bruttomonatslohn je Jahr, in dem das Beschäftigungsverhältnis angedauert hat. Angebrochene Jahre werden anfreundet und voll gezählt, wenn bereits mehr als sechs Monate verstrichen sind. Eine Abfindung wird in der Regel nur gezahlt, wenn der Arbeitnehmer länger als sechs Monate in einem Unternehmen tätig war und die Probezeit vorüber ist. Innerhalb dieser Zeit darf der Arbeitgeber ohne Nennung eines Grundes keine Kündigung aussprechen, ohne dass er rechtliche Konsequenzen fürchten muss. Daher kann der Arbeitnehmer auch keine Abfindungszahlung erwarten. Wird eine Abfindung als Gegenleistung für einen Klage  gezahlt, enthält der Auflösungsvertrag meist eine entsprechend formulierte Klausel. Dann erhält der Arbeitnehmer seine Abfindung erst, wenn die gesetzliche Klagefrist verstrichen ist. So sichern sich die Arbeitgeber ab.

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