"Natürlich sind Sie eine fähige Mitarbeitern, aber wir halten es doch für besser, wenn die Verhandlungen von einem Mann geführt werden. Der Kunde ist das gewohnt und gilt als sehr anspruchsvoll."

Ein Satz wie dieser ist ein Schlag ins Gesicht für alle Frauen, die im Job alles geben und dennoch nicht genauso behandelt werden wie ihre männlichen Kollegen. Aber fällt eine solche Aussage schon unter Diskriminierung? Fakt ist: Laut Arbeitsrecht in der Schweiz dürfen Frauen nicht willkürlich schlechter behandelt werden als Männer. Darüber hinaus ist es gesetzwidrig, wenn jemand am Arbeitsplatz aufgrund seiner Hautfarbe, seiner Religion oder anderer persönlicher Merkmale diskriminiert wird. Auch gegen Mobbing können Arbeitnehmer vorgehen, indem sie von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass dieses unverzüglich aufhört. Mobbing kann die Persönlichkeit verletzen und beeinträchtigt die Arbeitsleistung negativ. Ignoriert Ihr Chef dies, kommt er seiner Fürsorgepflicht nicht nach. Die Frage aber ist: Wie gehen Sie konkret vor, wenn Sie in irgendeiner Form am Arbeitsplatz diskriminiert oder gar sexuell belästigt werden?

Opfer von Diskriminierung schweigen leider viel zu häufig

Zunächst einmal ist es wichtig, dass Sie für sich erkennen, dass Sie im Job schlecht behandelt werden - sei es von den Kollegen oder auch von Vorgesetzten. Aus Angst um Ihren Job schweigen vor allem Frauen oft viel zu lange und suchen die Schuld für das Verhalten der anderen bei sich selbst. Das ist falsch und gefährlich, denn die psychischen Folgen von Mobbing, Diskriminierung oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz können verheerend sein. Schützen Sie sich daher und holen Sie sich im Hilfe, wenn Sie sich allein mit der Situation überfordert fühlen. In größeren Betrieben können Sie sich an den Betriebsrat oder an die Gleichstellungsbeauftragte wenden. Werden Sie von Kollegen schikaniert, ist Ihr direkter Vorgesetzte Ihr erster Ansprechpartner. Suchen Sie sich Verbündete, die im Zweifelsfall bezeugen können, dass man Sie mobbt.

Werden Sie aufgrund Ihres Geschlechtes diskriminiert, so sollten Sie sich an die für Sie zuständige Schlichtungsstelle wenden. Diese vermittelt dann zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Bringt das nichts, so steht es Ihnen frei zu klagen. Bei sexueller Belästigung, die eine Straftat darstellt, ist nicht allein das Arbeitsgericht zuständig, sondern auch das Strafgericht.

Halten Sie alle Vorkommnisse schriftlich fest

Wichtig ist, dass Sie alle Vorfälle von Diskriminierung schriftlich dokumentieren. Notieren Sie kurz und sachlich was passiert ist, wann es geschah und welche Personen beteiligt waren. So haben Sie später eine bessere Argumentationsgrundlage und laufen nicht Gefahr wichtige Details zu vergessen, wenn Sie später danach gefragt werden. Denn eines ist ganz klar: Wer Opfer von Mobbing oder Diskriminierung wird ist emotional stark belastet und hat Probleme, nach konstruktiven Lösungen zu suchen. Sollten Sie psychische Beschwerden haben, die auf Mobbing, sexuelle Belästigung oder Diskriminierung am Arbeitsplatz zurückzuführen sind, lassen Sie sich dies am besten von Ihrem Hausarzt bescheinigen. Wenn Ihr Arbeitgeber sich nämlich uneinsichtig zeigt und nichts unternimmt, um Sie zu schützen, dann haben Sie vor Gericht gute Chancen einen Schadensersatz zugesprochen zu bekommen.

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