Natürlich passiert es immer dann, wenn gerade besonders wichtige Business-Termine anstehen, ein Projekt kurz vor dem Abschluss steht oder wenn Sie gerade einen neuen Job angenommen haben: Krankheiten und Unfälle können jeden treffen, aber für Berufstätige sind solche Phasen im Leben besonders bitter. Denn neben Schmerzen und Unwohlsein müssen sich Betroffene noch zusätzlich mit der Angst herumschlagen, wie der Chef auf den Ausfall reagiert.

Damit Arbeitnehmer sich auf ihre Genesung konzentrieren können und sich nicht noch zusätzlich mit der Angst belasten müssen, ihren Job zu verlieren, müssen Arbeitnehmer in der Schweiz das Arbeitsrecht beachten. Wer krank ist und seiner Arbeit nicht nachgehen kann, darf nicht unter Druck gesetzt werden - Kündigungen in diesem Zusammenhang sind unzulässig, so lange der kranke Arbeitnehmer ein ärztliches Attest vorweisen kann.

Ein ärztliches Attest muss in der Regel ab dem dritten Krankheitstag vorgelegt werden

Vielleicht fragen Sie sich, ab wann Sie eine ärztliches Bescheinigung brauchen, wenn Sie sich zu krank zum Arbeiten fühlen. Dürfen Sie einen Tag lang zu Hause bleiben, wenn eine Migräne Sie daran hindert das Bett zu verlassen oder müssen Sie umgehend Ihren Hausarzt aufsuchen? Ob Sie ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest benötigen, ist nicht gesetzlich geregelt, sondern wird in der Regel im Arbeitsvertrag festgehalten. Ist dort nichts zu diesem Thema vermerkt, sollten Sie sich nach den im Betrieb üblichen Regelungen erkundigen. Meist verlangt der Arbeitgeber ab dem dritten Krankheitstag einen Nachweis darüber, dass der Arbeitnehmer seinen Aufgaben nicht nachkommen kann. Aus dem Attest sollte auch hervorgehen, wie lange die Krankheit voraussichtlich andauern wird.

Sie müssen Ihrem Chef jedoch nicht mitteilen, welche Krankheit Sie haben - diese Information fällt unter das Arztgeheimnis. Der Arbeitgeber muss lediglich wissen, ob es sich bei Ihrer Krankheit um die Folgen eines Unfalls handelt oder ob Sie aufgrund einer Schwangerschaft krank geschrieben sind.

Krankheit bedeutet nicht zwingend strenge Bettruhe

Während Ihrer Krankheit muss Ihr Arbeitgeber Ihnen zunächst weiterhin Ihren Lohn zahlen. Dauert Ihre Krankheit jedoch länger an, greifen andere gesetzliche Grundlagen. Wie lange der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung aufrecht erhalten muss, hängt davon ab, wie lange Sie schon für diesen arbeiten. Einzelheiten zu dieser Regelung können meist im Arbeitsvertrag nachgelesen werden. Davon abgesehen regeln spezielle Skalen, nämlich die Berner, Basler oder Zürcher Skala, wie viel Gehalt arbeitsunfähigen Arbeitnehmern ab welchen Krankheitstag zusteht.

Gegen Unfälle sind alle Arbeitnehmer, die in Vollzeit angestellt sind, versichert. Wenn Sie weniger als acht Stunden wöchentlich arbeiten, übernimmt der Arbeitgeber lediglich die Kosten für Arbeitsunfälle.

Übrigens: Wenn Sie krank sind bedeutet das nicht immer, dass Sie rund um die Uhr das Bett hüten müssen. Gerade wenn Sie unter einer psychischen Krankheit leiden, kann es sogar sinnvoll sein, wenn Sie verreisen und sich andernorts erholen. Sprechen Sie dies aber immer mit Ihrem Arzt ab, damit Ihr Arbeitgeber nicht auf die Idee kommt, sie würden simulieren.

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