Ein neuer Job kann viele Vorteile mit sich bringen. Sie haben noch einmal die Chance, ganz neu anzufangen und sich motiviert neuen Herausforderungen zu widmen. Vielleicht lockt auch eine verantwortungsvollere Aufgabe, ein höheres Gehalt oder eine angenehmere Arbeitsatmosphäre.
Bevor Sie sich gedanklich nur noch mit Ihrem neuen Job beschäftigen, sollten Sie jedoch überlegen, ob Sie im Hinblick auf die bevorstehende Kündigung auch alle notwendigen Formalitäten beachtet haben. Ein Jobwechsel ist immer mit Stress verbunden, auch wenn Sie sich auf Ihre neue Arbeit freuen. Da ist es sinnvoll, die Übergangsphase möglichst so zu gestaltet, dass es wenig Ärger gibt.
1. Was versprechen Sie sich von der Kündigung?
Aller Anfang ist schwer. Deshalb sollten Sie sich genau überlegen, warum Sie kündigen wollen. Selbst wenn es Probleme in Ihrem jetzigen Job gibt - Sie kennen Ihre Kollegen und die alltäglichen Abläufe, was Sie tun, ist Routine. Diese Routine müssten Sie im Fall einer Kündigung aufgeben und sich auf eine Einarbeitungsphase im neuen Job einstellen, die recht anstrengend ausfallen kann.
2. Welche Fristen gilt es einzuhalten?
Bevor Sie Ihren Job kündigen können, müssen Sie erst einmal herausfinden, welche Kündigungsfristen es einzuhalten gilt. Werfen Sie einen Blick in Ihren Arbeitsvertrag. Finden Sie dort keine Angaben zum Thema Kündigung, gelten die allgemeinen gesetzlichen Fristen, die sich nach der Dauer Ihres Beschäftigungsverhältnisses richten. Wenn Sie sich bei Ihrem potentiellen neuen Arbeitgeber vorstellen, so möchte dieser sicherlich auch wissen, wann Sie frühestens Ihre neue Stelle antreten können.
3. Welche formalen Dinge müssen Sie beachten?
Kündigen Sie stets schriftlich und senden Sie die Kündigung am besten per Einschreiben an Ihren Arbeitgeber. Das Schreiben muss den Termin enthalten, zu dem Sie kündigen möchten. Gründe für die Kündigung müssen Sie hingegen nicht angeben. Bitten Sie jedoch am besten um eine schriftliche Bestätigung für den Eingang Ihres Schreibens. So sind Sie auf der sicheren Seite und müssen nicht befürchten, dass Ihre Kündigung an bürokratischen Hürden scheitert.
4. Wie sieht es mit Resturlaub aus?
Natürlich haben Sie Anspruch darauf, Ihren Resturlaub zu nehmen bevor Sie Ihren Betrieb verlassen. Die meisten Arbeitnehmer bevorzugen es, alle Urlaubstage am Stück unmittelbar dann zu nehmen, bevor die Kündigung wirksam wird. Darauf haben Sie jedoch keinen rechtlichen Anspruch. Ihr Chef kann darauf bestehen, dass Sie Ihren Resturlaub tageweise nehmen und auch Ihre Überstunden nach und nach abbauen.
5. Wie möchten Sie Ihre letzten Wochen im alten Job gestalten?
Wenn Sie kündigen, weil Sie Probleme mit Ihrem Chef oder Ihren Kollegen haben, so wird das Verhältnis zwischen Ihnen natürlich nicht besser, wenn bekannt wird, dass Sie kündigen. Versuchen Sie trotzdem, Ihre Aufgaben so gut wie möglich zu erledigen - auch wenn es Ihnen schwer fällt sich zu motivieren. Aber es ist immer angenehmer, wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber halbwegs im Guten trennen.
Bildquelle: JerzyGorecki / pixabay.com