Zu ihrer Mittagspause haben viele Arbeitnehmerinnen oft ein zwiespältiges Verhältnis. Manchmal ist sie mehr als willkommen, aber wenn man früh nach Hause möchte würde es sich doch eigentlich anbieten durchzuarbeiten und dann früher Feierabend zu machen. Aber geht das so einfach? Und wie sieht es aus, wenn der Chef verlangt während der Pause am Schreibtisch sitzen zu bleiben, weil ein wichtiger Anruf erwartet wird? Die meisten Fragen im Hinblick auf Pausenregelungen lassen sich klar beantworten, andere sind gesetzlich nicht eindeutig geregelt. Grundsätzlich gilt aber: Pausen sind nicht freiwillig. Sie dienen der Erholung und der Arbeitgeber hat darauf zu achten, dass Pausenzeiten auch eingehalten werden.
Pausen sind Recht und Pflicht zugleich
Wer in der Schweiz länger als fünfeinhalb Stunden am Stück arbeitet, hat das Recht und die Pflicht, eine Pause von 15 Minuten einzulegen. Bei kürzeren Arbeitszeiten ist eine Pause nicht vorgesehen, allerdings darf Ihnen Ihr Chef nicht verbieten auf die Toilette zu gehen oder Ihren Arbeitsplatz kurz zu verlassen um sich ein wenig zu bewegen. Ab einer Arbeitszeit von sieben Stunden stehen Ihnen 30 Minuten Pause zu und wenn Sie länger als neun Stunden arbeiten, dürfen Sie den PC eine Stunde lang ausschalten. Zudem ist es vorgeschrieben, dass die Pause auch etwa nach der Hälfte der Arbeitszeit genommen werden muss und nicht am Anfang oder am Ende. Während der Pause haben Sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Aber: Pausen dienen der Erholung des Arbeitnehmers. Daher muss es Ihnen erlaubt sein, das Büro zu verlassen um in der Kantine oder auch in einem Restaurant etwas zu essen oder um einen Spaziergang an der frischen Luft zu unternehmen Es besteht aber kein Recht auf die Möglichkeit, das Betriebsgelände zu verlassen. Werden Sie jedoch zum Telefondienst verdonnert oder müssen Sie aus einem anderen Grund an Ihrem Arbeitsplatz verweilen, so darf Ihr Chef diese Zeit nicht als Pause deklarieren. Andererseits dürfen Sie Ihre Pause auch nicht einfach ausfallen lassen um früher das Büro zu verlassen - Pausen einzuhalten ist also verpflichtend für Arbeitnehmer.
Schwangere Frauen und Mütter von kleinen Kindern haben besondere Pausenrechte
Zusätzliche Pausen neben der obligatorischen Mittagspause sind laut Arbeitsrecht nicht vorgesehen. Die Zeit, die für Zigaretten- oder Kaffeepausen draufgeht, muss also eigentlich nachgearbeitet werden. Die meisten Arbeitgeber zeigen sich diesbezüglich aber kulant und erlauben ihren Mitarbeitern kurze Pausen zwischendurch.
Wenn Sie ein Anrecht auf insgesamt eine Stunde Pause haben, dürfen Sie diese auch aufteilen, also zum Beispiel, indem Sie zwei Mal eine halbe Stunde pausieren. Schwangere Frauen haben ab der 13. Schwangerschaftswoche das Recht auf 10-Minuten-Pausen alle zwei Stunden, wenn sie eine stehende oder körperlich anstrengende Tätigkeit verrichten. Und: Arbeitnehmer mit Familienpflichten dürfen auf Wunsch 1,5 Stunden Pause machen. Als Familienpflichten gelten die Erziehung von Kindern unter 16 Jahren sowie die Pflege von Angehörigen.
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