Wenn das eigene Kind morgens glühend aufwacht, weil es Fieber hat oder wenn es nach einem Unfall ins Krankenhaus muss, dann ist das für jede Mutter ein Schock. Natürlich möchten Sie sich um ihr krankes Kind kümmern, denn selbst, wenn es sich nur um eine starke Erkältung handelt, kann ihr Nachwuchs natürlich nicht die Schule oder den Kindergarten besuchen. Wahrscheinlich ahnen Sie jedoch, dass ihr Arbeitgeber nicht begeistert sein wird, dass Sie nicht im Büro erscheinen können. Möglicherweise ist Ihr Kind zudem gerade in den Wintermonaten häufiger krank, so dass sich die Fehlzeiten häufen. Vielen Arbeitnehmerinnen befürchten daher eine Kündigung zu erhalten und stehen sehr unter Druck, wenn der Nachwuchs zu Hause gepflegt werden oder gar stationär behandelt werden muss. Doch was sagt eigentlich das Arbeitsgesetz zu einer derartigen Situation? Welche Rechte haben Eltern, die sich um ihr krankes Kind kümmern müssen und deshalb der Arbeit fern bleiben?

Lassen Sie sich die Krankheit Ihres Kindes vom Arzt bescheinigen

Die gute Nachricht für alle Mütter lautet: Sie dürfen drei Tage lang am Stück zu Hause bei ihrem kranken Kind bleiben und müssen keine Gehaltseinbussen oder gar eine Kündigung befürchten. Wichtig ist, dass der Arzt schriftlich bestätigt, dass das betreffende Kind zu Hause gepflegt werden muss und keine institutionelle Einrichtung wie die Schule oder den Kindergarten besuchen kann. Eltern haben eine Fürsorgepflicht ihrem Kind gegenüber und müssen dieser nachkommen, wenn das Kind erkrankt. Die Regelung gilt für jeden Fall und jedes Kind aufs Neue. Das bedeutet, wenn Ihr Kind zunächst drei Tage mit Fieber im Bett liegt, sich dann erholt aber eine Woche später aufgrund eines gebrochenen Arms im Krankenhaus behandelt werden muss, dürfen Ihnen dadurch im Job keine Nachteile entstehen. Damit sich die Fehlzeiten eines Elternteils nicht häufen, können sich Mutter und Vater die Pflege des erkrankten teilen. Aber: Das Gesetz greift nur, wenn das betreffende Kind jünger als 16 Jahre alt ist.

Wenn ein längerer Aufenthalt im Spital nötig wird, beispielsweise nach einem Unfall oder bei chronisch kranken Kindern, dann dürfen Eltern auch länger der Arbeit fern bleiben. Lassen Sie sich derartige Dinge immer vom behandelnden Facharzt bestätigen und sprechen Sie offen mit Ihrem Chef. In der Regel wird dieser Verständnis für Ihre Situation haben. Vielleicht besteht auch die Möglichkeit, dass Sie unbezahlten Urlaub nehmen oder zunächst Überstunden abbauen.

Überlegen Sie, wer Sie im Notfall bei der Pflege eines kranken Kindes unterstützen kann

Grundsätzlich ist aber immer gut, wenn Sie einen Notfallplan aufstellen für den Fall, dass Ihr Kind erkrankt. Das ist besonders sinnvoll, wenn Sie alleinerziehend sind oder mehrere Kinder haben. Denn dass es für Ihre Karriere nicht förderlich ist, wenn Sie in den Wintermonaten ständig im Büro fehlen, weil eines Ihrer Kinder erkältet ist oder sich einen Magen-Darm-Virus eingefangen hat, ist natürlich nachvollziehbar. Vielleicht können auch einmal die Grosseltern einspringen oder die Nachbarin, die gerade ohnehin nicht berufstätig ist. Nicht alle erkrankten Kinder müssen das Bett hüten - je nach Krankheit ist manchmal auch eine Betreuung ausserhalb des Elternhauses möglich. Davon abgesehen gibt es auch in allen Kantonen spezielle Institutionen, die sich um die Betreuung kranker Kinder kümmern, beispielsweise die Kinderspitex. Erkundigen Sie sich am besten frühzeitig und bevor der Ernstfall eintritt, welche Möglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen.

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