Frauen stehen heute im Hinblick auf ihre Karriere alle Chancen offen. Sie können, wenn sie das möchten, ein milliardenschweres Unternehmen leiten, ein Studium in Elektrotechnik absolvieren oder als Pilotin riesige Flugzeuge steuern. Sind Männer und Frauen also mittlerweile komplett gleichberechtigt, wenn es darum geht sich selbst zu verwirklichen und einen Arbeitsplatz zu finden, der im Hinblick auf den Lohn die eigenen Qualifikationen und Kompetenzen widerspiegelt?
Die Statistiken sprechen eine andere Sprache. Die "Gender Pay Gap", also das Gehaltsgefälle zwischen Männern und Frauen, ist in der Schweiz in den letzten Jahren sogar noch grösser anstatt kleiner geworden. Wenn sich dieser Trend fortsetzt, wird es noch über 60 Jahre dauern, bis sich die Löhne von Frauen an die von Männern angeglichen haben.
Gleiches Gehalt für die gleiche Arbeitsleistung? Nicht für den Grossteil Schweizerinnen
Das Bundesamt für Statistik hat ermittelt, dass Frauen in der Schweiz durchschnittlich mehr als 18 Prozent weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen - und das für die exakt gleiche Arbeit. Damit schneidet das Land deutlich schlechter ab als viele andere westliche Nationen. Zudem wird deutlich, dass sich diese Differenzen im Hinblick auf das Gehalt in den meisten Fällen nicht damit erklären lassen, dass weibliche Arbeitnehmerinnen schlechter qualifiziert wären als Männer. Häufig ist sogar das Gegenteil der Fall. Das bedeutet, dass Sie als Frau bewusst diskriminiert werden, wenn Sie die gleiche Arbeitsleistung erbringen wie Ihre Kollegen, dafür aber schlechter entlohnt werden. Gleiches gilt natürlich, wenn Sie einen Job erst gar nicht erhalten, weil Ihr Arbeitgeber lieber einen männlichen Mitarbeiter einstellen will. Gerade bei qualifizierten jungen Frauen befürchten viele Unternehmen Umsatzeinbussen aufgrund einer noch bevorstehenden Familienphase.
Die "Gender Pay Gap" ist gesetzwidrig und schadet Ihrer Karriere
Grundsätzlich müssen Sie sich diese Ungleichbehandlung nicht gefallen lassen. Das Recht ist auf Ihrer Seite, denn der Antidiskriminierungsparagraf in der Schweiz verbietet ausdrücklich eine Bevorzugung männlicher Arbeitnehmer bei der Höhe des Gehaltes. Es gilt: Für gleiche Arbeit ist auch der gleiche Lohn zu zahlen, wenn beide Arbeitnehmer die gleichen Qualifikationen vorweisen können. Das Geschlecht darf bei der Bezahlung genauso wenig eine Rolle spielen wie die Religion, die sexuelle Orientierung oder die Herkunft eines Menschen.
Trotzdem sieht die Realität anders aus. Das liegt zum Teil auch daran, dass sich derartige Diskriminierungen schwer beweisen lassen. Andererseits haben viele Frauen aber auch nicht den Mut das Gehalt zu fordern, was ihnen zusteht. Sie lassen sich schneller verunsichern und akzeptieren dann einen geringeren Lohn aus Angst vor unangenehmen Folgen.
Treten Sie selbstbewusst auf und informieren Sie die Gewerkschaft
Wenn Sie sich gegen diesen Zustand der Ungleichbehandlung wehren möchten, sollten Sie selbstbewusst auftreten und sich auf keinen Fall unter Wert verkaufen. Formulieren Sie Ihre Gehaltsvorstellungen klar und deutlich und lassen Sie sich nicht hinhalten. Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Gewerkschaft, wenn Ihr Chef Ihnen als Frau weniger Gehalt zahlen möchte als Ihnen zusteht. Möglicherweise können Sie auch erwägen, an die Öffentlichkeit zu gehen, wenn das jeweilige Unternehmen sich nicht verhandlungsbereit zeigt. Und sollte auch diese Taktik nicht von Erfolg gekrönt sein, ziehen Sie Ihre Konsequenzen: Suchen Sie sich einen Arbeitgeber der bereit ist faire und transparente Löhne zu zahlen. Leistung muss sich finanziell lohnen.
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