Kind und Karriere, Freizeit und Job, Erholung und das Gefühl, gefordert zu sein: Gerade Sie als Frau haben es häufig nicht leicht, leben und arbeiten miteinander zu vereinbaren. Verbringen Sie 40 Stunden pro Woche an Ihrem Arbeitsplatz bleibt für die Familie wenig Zeit und auch das eigene Wohlbefinden kann unter dieser Situation leiden. Viele Frauen, die eine derartige Doppelbelastung zu bewältigen haben, sind häufiger krank als solche, die nicht oder nur wenige Stunden arbeiten, nachdem sie Mutter geworden sind.
Doch nicht nur für Frauen mit Kind wählen immer häufiger die Möglichkeit in Teilzeit zu arbeiten: Die Karriere ist schliesslich nur ein Aspekt eines erfüllten Lebens. Mehr Freizeit und Erholung oder die Aussicht, zwei verschiedene Jobs anzunehmen um Abwechslung in den Alltag zu bringen, lassen immer mehr Frauen über eine Teilzeit-Karriere nachdenken.
Immer mehr Arbeitnehmerinnen wünschen sich eine Teilzeitstelle
Wenn Sie in einem Umfang von 50, 70 oder 80 Prozent bei einem Unternehmen beschäftigt sind, so gehen Sie einer Teilzeitbeschäftigung nach. Leider sind in vielen Branchen Teilzeitstellen noch eher rar. Personaler stellen aus organisatorischen Gründen lieber eine Vollzeitkraft ein als mehrere Teilzeitbeschäftigte. Dennoch findet in diesem Zusammenhang mehr und mehr ein Umdenken statt. Um gute weibliche Fachkräfte zu gewinnen und halten zu können müssen Chefs heute bereit sein Kompromisse einzugehen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie oder die Möglichkeit, flexible Arbeitszeiten in Anspruch nehmen zu können sind für viele gut ausgebildete Frauen wichtige Kriterien im Hinblick auf die Berufswahl. Sie bewerben sich mehr und mehr gezielt bei Unternehmen, die Ihnen genau diese Optionen bieten. Um konkurrenzfähig zu bleiben müssen viele Firmen daher ihre Arbeitszeitmodelle an die Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter anpassen.
Lassen Sie sich nicht ausbeuten!
Wenn Sie in Teilzeit arbeiten, sollten Sie sich auf keinen Fall als Angestellte "zweiter Klasse" behandeln lassen. Zudem haben Sie zahlreiche Rechte, die Sie auch in Anspruch nehmen sollten. Bestehen Sie daher unbedingt darauf, dass ein Arbeitsvertrag aufgesetzt wird. Dieser enthält im Idealfall Informationen über Ihr Gehalt und über Ihre genaue Wochenarbeitszeit. Verbitten Sie sich Klauseln, die Sie dazu verpflichten, unbezahlte Überstunden zu machen: Nur weil Sie Teilzeit arbeiten müssen Sie sich nicht ausbeuten lassen! Ausserdem haben Sie die Entscheidung, weniger zu arbeiten schliesslich bewusst getroffen. Wenn Überstunden anfallen, so sollten Sie diese mit Freizeit ausgleichen dürfen. Alternativ können Sie sich diese auch ausbezahlen lassen.
Weigert sich Ihr Chef, einen Vertrag aufzusetzen, so können Sie auch selbst tätig werden und in einem Brief alle wichtigen Vereinbarungen festhalten. Bitten Sie darum, dass Ihr Vorgesetzter diese durch seine Unterschrift bestätigt. So haben Sie später etwas Schriftliches in der Hand, wenn es zu ungerechtfertigten Forderungen Ihnen gegenüber seitens Ihres Arbeitgebers kommt.
Auch Teilzeitkräfte haben gesetzlich geregelte Rechte
Als Teilzeitkraft stehen Ihnen genau wie Ihren Kolleginnen und Kollegen, die einer Vollzeittätigkeit nachgehen, Ferien zu. Auch die Anzahl der Ferientage muss im Vertrag nachzulesen sein, gesetzlich vorgeschrieben sind jedoch mindestens vier Wochen über das Jahr verteilt. Einen Ferienanspruch haben Sie also immer, auch wenn dies nicht explizit im Arbeitsvertrag erwähnt wird. Auch geniessen Sie den in der Schweiz rechtlich geregelten Kündigungsschutz: Auch wenn kein Vertrag existieren sollte kann Ihr Chef Sie nicht einfach fristlos kündigen, sondern muss sich an das gültige Recht im Hinblick auf Kündigungsfristen halten.
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