"Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung Ihre Gehaltsvorstellung an." Dieser Satz treibt vielen Arbeitnehmerinnen auf Jobsuche den Schweiss auf die Stirn, weil sie nicht wissen, wie er zu verstehen und umzusetzen ist. Ihnen geht es vielleicht ähnlich. Schliesslich möchten Sie sich nicht unter Wert verkaufen, Ihren potenziellen neuen Arbeitgeber aber auch auf keinen Fall mit zu hohen Forderungen im Hinblick auf ihr Gehalt abschrecken. Ausserdem: Wie wird die Gehaltsvorstellung überhaupt angegeben? Geht es um Brutto- oder Nettolöhne, um Monats- oder Jahresgehälter? Und ist es nicht einfach sinnvoller sich neutral und bescheiden zu geben und zunächst keine Angaben zu den Gehaltswünschen zu machen? Es reicht doch, dieses Thema persönlich in einem Vorstellungsgespräch anzusprechen, oder?
Die Gehaltsvorstellung lässt erkennen, ob Sie Ihren Marktwert walisisch einschätzen können
Eines vorweg: Wenn Sie in einer Stellenausschreibung aufgefordert werden Ihre Gehaltsvorstellungen anzugeben, so sollten Sie dies auch tun. Ein Arbeitgeber verspricht sich davon mehrere Dinge. Zum einen kann er erkennen, ob Sie mit den branchenüblichen Gehältern vertraut sind oder sich zumindest damit auseinandergesetzt haben. Zum anderen kann er erkennen, ob Sie in der Lage sind Ihren eigenen Marktwert als Arbeitskraft realistisch einzuschätzen. Gleichzeitig kann er die eingegangenen Bewerbungen untereinander besser vergleichen und abwägen, welche Bewerberin nicht nur die gewünschten Qualifikationen und Erfahrungen mitbringt, sondern auch mit dem vorhandenen Budget bezahlt werden kann. Je grösser ein Unternehmen ist, desto mehr Faktoren müssen Personalmanager berücksichtigen wenn es darum geht, neue Fachkräfte einzustellen. Die Gehaltsvorstellungen der Bewerber dienen dazu, eine Vorauswahl zu treffen. Das ist besonders dann nötig, wenn eine Stelle landesweit ausgeschrieben ist und eine hohe Resonanz zu erwarten ist. Gehen mehr als 10 Bewerbungen ein, kann das geforderte Gehalt in Relation zu Qualifikation, Berufserfahrung und der Art und Weise der Eigendarstellung ausschlaggebend sein, ob Sie zu einem Vorstellungstermin eingeladen werden oder nicht.
Geben Sie den gewünschten Brutto-Jahreslohn an
In der Regel wird der Gehaltswunsch als Brutto-Jahreslohn angegeben. Wenn Sie nicht wissen, welche Löhne in Ihrer Branche üblich sind, sollten Sie sich zunächst darüber informieren. Im Internet finden Sie vermutlich mehrere Angaben, die nicht unbedingt übereinstimmen. Es macht daher Sinn, wenn Sie keine Einzelsumme angeben, sondern eine Gehaltsspanne. Setzen Sie Ihre Gehaltsvorstellung nicht zu niedrig an - in der Regel wird Ihr Gehalt ohnehin später noch nachverhandelt. Berücksichtigen bei der Ermittlung Ihres Wunschgehaltes auch Weihnachtsgeld und Bonus-Zahlungen und setzen Sie die Endsumme so an, dass sie 10 bis 15 Prozent über ihrem aktuellen Gehalt liegt.
Aber: Selten bekommen Arbeitnehmer genau die Summe als Arbeitslohn ausgezahlt, die vorher in der Bewerbung angegeben wurde. Da aber auch kein Arbeitgeber freiwillig einen höheren Lohn zahlt, den Sie als Bewerberin fordern, sollten Sie auf jeden Fall eine Summe nennen, mit der Sie später gut leben können.
Stellen Sie sich darauf ein, dass der Personalchef des Unternehmens, bei dem Sie sich beworben haben, später im Vorstellungsgespräch wissen möchte, wie Sie Ihre Gehaltsforderung begründen. Berufen Sie sich dann auf Ihre Erfahrungen, Ihre Soft-Skills und auf das Mass an Verantwortung, welches Ihre neue Position mit sich bringt. Sie können die Begründung für Ihren Gehaltswunsch auch direkt im Bewerbungsanschreiben unterbringen.
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