Verständlicherweise würden Arbeitgeber gerne ganz genau wissen, was für einen Menschen sie einstellen. Daher ist es durchaus üblich, dass im Vorstellungsgespräch auch einmal Fragen auftauchen, die Ihnen als Bewerberin nicht so angenehm sind. Dazu gehört die fast schon obligatorische Frage nach den eigenen Stärken und Schwächen. Oder Sie werden gefragt, warum Sie bei Ihrem alten Arbeitgeber gekündigt haben. Derartige Fragen sind natürlich recht heikel, aber sie dürfen arbeitsrechtlich gesehen durchaus gestellt werden, damit sich Ihr potenzieller neuer Chef ein genaues Bild von Ihnen und natürlich von Ihrer Arbeitseinstellung machen kann. Es gibt jedoch auch Dinge, die arbeitsrechtlich gesehen bei einem Vorstellungsgespräch nicht gefragt werden dürfen, weil sie Ihre Privatsphäre verletzen. Geschieht das doch, dürfen Sie die Antwort verweigern oder sogar lügen. Aber ist das wirklich sinnvoll, wenn Sie den Job ergattern möchten?

Ob Sie sich Kinder wünschen, dürfen Sie für sich behalten

Arbeitgeber stellen natürlich ungern Frauen ein, die planen zeitnah schwanger zu werden und eine Familie zu gründen. Doch auch, wenn das für Sie zutrifft, brauchen Sie auf derartige Fragen nicht zu antworten. Ein ungehaltenes "Das geht Sie gar nichts an" wirkt jedoch sehr unhöflich. Weichen Sie lieber aus indem Sie erklären, dass Sie sich mit dem Thema Familienplanung noch nicht auseinander gesetzt haben. Sollten Sie jedoch bereits schwanger sein dürfen Sie diese Tatsache nicht verschweigen, wenn Sie sich für einen körperlich anstrengenden Job bewerben.

Sie sind häufig erkältet? Das hat Ihren Chef nicht zu interessieren

Auch, ob Sie häufig zum Arzt gehen, darf beim Vorstellungsgespräch nicht zum Thema gemacht werden. Natürlich sehen es Vorgesetzte nicht gern, wenn ihre Mitarbeiter häufig wegen Krankheiten fehlen. Trotzdem müssen Sie auf Fragen nach Ihrem Gesundheitszustand nur antworten, wenn Sie chronische Beschwerden haben, die Sie an der Ausübung des jeweiligen Jobs hindern bzw. dazu führen, dass Sie gewisse Arbeiten nicht ausführen können. Es hat jedoch niemanden zu Interessieren, ob Sie im Winter dazu neigen, sich eine Grippe einzufangen oder ob Sie anfällig für Magen-Darm-Infekte sind. Antworten Sie auf Fragen nach Ihrer Gesundheit einfach, dass Sie auf jeden Fall gesundheitlich in der Lage sind, allen Anforderungen, die die jeweilige Position mit sich bringt, gerecht zu werden.

Wenn Sie einer Partei angehören oder religiös sind, ist das Ihre Privatangelegenheit

Ob Sie sich in einer Partei engagieren oder oft in die Kirche gehen, ist allein Ihre Sache. Sie dürfen im Vorstellungsgespräch nicht nach diesen Themen gefragt werden, weil niemand aufgrund seiner politischen Einstellung oder Religionszugehörigkeit diskriminiert werden darf. Auf Fragen, die in diese Richtung gehen, müssen Sie also nicht antworten. Erklären Sie einfach höflich, dass beide Kriterien nichts mit Ihrer Qualifikation oder Ihrer grundsätzlichen Eignung für die Stelle zu tun haben.

Anders sieht es natürlich aus, wenn Sie sich bei einem kirchlichen Träger oder bei einer Organisation bewerben, die einer politischen Partei Nähe steht. In diesem Fall ist es legitim, wenn Sie nach Ihrer Parteizugehörigkeit oder Ihrer Religion gefragt werden.

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